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   OLG Oldenburg, 05.06.2015 - 10 W 6/15   

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OLG Oldenburg, 05.06.2015 - 10 W 6/15 (https://dejure.org/2015,22012)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.06.2015 - 10 W 6/15 (https://dejure.org/2015,22012)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - 10 W 6/15 (https://dejure.org/2015,22012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GrdstVG § 6 Abs. 1; § 6 Abs. 1 GrdstVG
    Verlängerung für die Frist für die Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts durch die Genehmigungsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung für die Frist für die Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts durch die Genehmigungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrdstVG § 6 Abs. 1
    Verlängerung für die Frist für die Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts durch die Genehmigungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AUR 2015, 382
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2015 - 10 W 6/15
    Denn eine (irrtümliche oder) missbräuchliche Verlängerung auf drei Monate führt tatsächlich nur zu einer Verlängerung auf insgesamt zwei Monate (vgl. BGH, Beschl. v. 28.10.1965 - V BLw 19/65, WM 1966, 69; Beschl. v. 14.02.1974 - V BLw 1/73, MDR 1974, 655; Beschl. v. 28.11.2014 - BLw 3/13, Briefe zum Agrarrecht 2015, 115; Netz, Grundstückverkehrsgesetz, Praxiskommentar, § 6 Nr. 4.6.2.3).

    Die Behörde darf den auf die Dreimonatsfrist gerichteten Zwischenbescheid nicht schon dann erlassen, wenn ihr ein Vorkaufsrecht lediglich möglich erscheint, sondern erst, wenn sie nach Abschluss ihrer rechtlicher Prüfung von dessen Bestehen überzeugt ist (BGH, Beschl. v. 28.11.2014 - BLw 3/13, Briefe zum Agrarrecht 2015, 115).

  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65

    Zwischenbescheid im Landwirtschaftsrecht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2015 - 10 W 6/15
    Denn eine (irrtümliche oder) missbräuchliche Verlängerung auf drei Monate führt tatsächlich nur zu einer Verlängerung auf insgesamt zwei Monate (vgl. BGH, Beschl. v. 28.10.1965 - V BLw 19/65, WM 1966, 69; Beschl. v. 14.02.1974 - V BLw 1/73, MDR 1974, 655; Beschl. v. 28.11.2014 - BLw 3/13, Briefe zum Agrarrecht 2015, 115; Netz, Grundstückverkehrsgesetz, Praxiskommentar, § 6 Nr. 4.6.2.3).

    Insbesondere darf die Genehmigungsbehörde den Bescheid nicht "zur Vorsicht" verfügen (BGH, Beschl. v. 28.10.1965 - V BLw 19/65, WM 1966, 69).

  • BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2015 - 10 W 6/15
    Denn eine (irrtümliche oder) missbräuchliche Verlängerung auf drei Monate führt tatsächlich nur zu einer Verlängerung auf insgesamt zwei Monate (vgl. BGH, Beschl. v. 28.10.1965 - V BLw 19/65, WM 1966, 69; Beschl. v. 14.02.1974 - V BLw 1/73, MDR 1974, 655; Beschl. v. 28.11.2014 - BLw 3/13, Briefe zum Agrarrecht 2015, 115; Netz, Grundstückverkehrsgesetz, Praxiskommentar, § 6 Nr. 4.6.2.3).
  • BGH, 10.05.2019 - BLw 1/18

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht:

    Deshalb kommt dem auf das Vorkaufsrecht bezogenen Begründungserfordernis eine Warnfunktion zu (zutreffend OLG Stuttgart, AgrarR 1983, 41, 42; OLG Oldenburg, AUR 2015, 382, 383; OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 5 W (Lw) 7/08, juris Rn. 28; Netz, Grundstückverkehrsgesetz, 8. Aufl., Rn. 1672 f.; so auch Nr. 3.3.
  • OLG Hamm, 08.12.2016 - 10 W 57/16

    Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben in der Landwirtschaft

    Die Genehmigungsbehörde darf den auf die Dreimonatsfrist gerichteten Zwischenbescheid aber nicht zur Vorsicht oder auf Vorrat bereits dann erlassen, wenn ihr ein Vorkaufsrecht bloß möglich erscheint, sondern erst, wenn sie nach rechtlicher Prüfung von dessen Bestehen überzeugt ist (BGHZ 203, 297; OLG Oldenburg AUR 2015, 382).
  • OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21

    Grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung des Verkaufs von landwirtschaftlichen

    Dementsprechend darf das Vorkaufsrecht nicht bloß möglich erscheinen, sondern die Genehmigungsbehörde muss nach rechtlicher Prüfung vielmehr von dessen Bestehen überzeugt sein, und das Vorgehen der Behörde darf sich nicht als willkürlich oder als missbräuchlich erweisen (BGH, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O., OLG Oldenburg, Beschluss vom 05. Juni 2015 -10 W 6/15 -, AUR 2015, 382).

    Gemessen daran liegen die Dinge im vorliegenden Fall - anders als in dem der Entscheidung des OLG Oldenburg ( Beschluss v. 5. Juni 2015 - 10 W 6/15 , RdL 2015, 316) zugrundeliegenden Sachverhalt, auf den sich die Antragstellerin bezieht - gerade nicht so, dass für den Antragsgegner bei Erlass des Zwischenbescheids keine Anhaltspunkte für eine Ausübung des reichssiedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts bestanden hätten und er damit nur eine Überlegung "in Blaue hinein" getroffen hätte.

  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 10 W 79/19

    Genehmigung eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Grundstücke

    Die Genehmigungsbehörde muss vielmehr nach rechtlicher Prüfung von dessen Bestehen überzeugt sein (BGH, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O., OLG Oldenburg, Beschluss vom 05. Juni 2015 - 10 W 6/15 -, AUR 2015, 382).
  • OLG München, 04.04.2018 - W XV 3/17

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs von landwirtschaftlich genutzten Flächen

    Die gegenteilige Auffassung, die vom Oberlandesgericht Oldenburg (vgl. Beschluss vom 05.06.2015 - 10 W 6/15 - juris Rn. 20) und wohl auch - ohne nähere Begründung - vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung.
  • AG Hameln, 06.12.2016 - 32 Lw 94/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung - Verlängerung der Frist zur Erteilung

    Das OLG Oldenburg hat in seiner Entscheidung vom 05.06.2015 (10 W 6/15) die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgegriffen und die für die Genehmigungsbehörde geltenden Grenzen ergänzend definiert.
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